§ 1 Allgemeines:
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen allen Verträgen zwischen unseren Geschäftspartnern und uns zugrunde, auch dann, wenn im Einzelfall nicht besonders auf sie hingewiesen wurde. Abweichungen von ihnen gelten nur dann, wenn diese schriftlich von uns bestätigt wurden. Ein ausdrücklicher oder stillschweigender
Verzicht auf einzelne Klauseln oder die Unwirksamkeit einzelner Klauseln unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Geschäftsbedingungen unserer Geschäftspartner, soweit sie unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehen schließen wir hiermit ausdrücklich aus, ohne daß es im Einzelfall eines besonderen Hinweises darauf bedarf.
§ 2 Auftragsdurchführung und -abwicklung:
Die uns zur Verarbeitung bzw. Aufbewahrung zu übergebenden Adressen, Drucksachen und anderen Materialien müssen grundsätzlich frei unserem Gebäude geliefert werden. Unsere Geschäftspartner sollten stets eine Verarbeitungs-Makulatur von 5 % einkalkulieren und eine entsprechend höhere Materialauflage zur Verfügung stellen. Das Verpackungsmaterial wird nur, wenn unser Geschäftspartner dieses ausdrücklich verlangt, auf seine Kosten zurückgegeben. Das uns übergebene Material ist von uns im üblichen Rahmen gegen Feuer und Sturm zum Material- bzw. Herstellungswert versichert. Eine Haftung für Sekundär- oder Folgeschäden können wir nicht übernehmen.
Wir sind nicht verpflichtet, die Stückzahlen bei der Anlieferung von Material oder Drucksachen zu überprüfen. Eventuelle Fehlmengen werden deshalb erst während der Verarbeitung festgestellt. Für Verzögerungen, die dadurch in der Auftragsbearbeitung entstehen könnten, lehnen wir die Verantwortung ab. Entstehen dadurch Extra- bzw. Mehrkosten, so gehen diese zu Lasten unseres Auftraggebers.
Sollte nach Durchführung des Auftrages noch Restmaterial vorhanden sein, so wird dieses nur auf ausdrückliche Anforderung unseres Auftraggebers unfrei zurückgesandt. Wir sind berechtigt, zwei Monate nach Abwicklung des Auftrages nicht zurückgefordertes Material auf Kosten unseres Auftraggebers zu entsorgen.
Wir halten uns frei von jeglicher Verpflichtung, den Inhalt und die Form des zu versendenden Materials dahingehend zu überprüfen, ob diese gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. Die Verantwortung darüber liegt ausschließlich bei unserem Auftraggeber.
Übernehmen wir die Herstellung von Werbemitteln für unseren Kunden, so gelten die im Druckgewerbe üblichen Mehr- und Minderauflagen als von unserem Auftraggeber akzeptiert. Das gleiche gilt für übliche Farbabweichungen.
Bei Adressenanmietung durch unsere Kunden dürfen die gelieferten Adressen grundsätzlich nur einmal für die Adressierung einer Werbesendung verwandt werden. Insbesondere dürfen die Adressen nicht in Karteien oder Dateien eingebracht oder sonstwie abgeschrieben, vervielfältigt oder gespeichert werden. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung verpflichtet unseren Auftraggeber zum Ersatz des uns dadurch entstehenden direkten oder
indirekten Schadens. Dabei kommt es nicht darauf an, wieviele Adressen mißbräuchlich benutzt wurden. Für den Nachweis des Verstoßes genügt die Vorlage einer Kontrolladresse. Adressen unserer Auftraggeber, die uns zur Be- oder Verarbeitung überlassen werden, besonders für daraus erstellte Kunden Datenbanken, sind durch uns ausschließlich in üblicher Weise als reiner Materialwert gegen Feuer oder Diebstahl versichert.
Wir übernehmen keine Haftung bezüglich des Verlustes der Adressen, also des ideellen Wertes. Eine Versicherung der Adressen gegen diese Risiken ist ausschließlich Angelegenheit unseres Auftraggebers. Auf Wunsch unseres Auftraggebers werden wir in regelmäßigen Abständen Datensicherungen erstellen und ihm gegen Berechnung übergeben.
§ 3 Datenschutz:
Der Auftraggeber ist für die Einhaltung der anzuwendenden Datenschutzvorschriften im Hinblick auf die Verarbeitung seiner Daten verantwortlich. Er hat insbesondere zu prüfen, ob die Datenverarbeitung zulässig ist. Er ist verantwortlich, soweit es um die Rechte eventuell Betroffener geht, wobei er von uns unterstützt wird.
Sollten die Weisungen des Auftraggebers Daten und Verarbeitungen im Sinne des § 11 BDSG betreffen, müssen diese schriftlich erfolgen.
Für den Fall, daß wir der Ansicht sind, daß die aufgrund der Weisungen des Auftraggebers zu verarbeitenden Daten gegen Datenschutzvorschriften verstoßen, werden wir unseren Auftraggeber darauf hinweisen. Dieses beinhaltet keine rechtliche Prüfung.
Wir verpflichten uns, die uns zur Verarbeitung überlassenen Daten nur im Rahmen des Auftrags und nach den Weisungen des Auftraggebers zu verarbeiten. Eine Verwendung für andere Zwekke - worunter auch unsere eigenen Zwecke fallen - ist nicht erlaubt.
§ 4 Liefertermine:
Wenn unser Auftraggeber keinen Liefertermin nennt, erfolgt die Auftragsabwicklung in der Reihenfolge des Auftrageingangs. Wünscht unser Auftraggeber einen bestimmten Liefertermin, so
gelten diese für uns nur dann als verbindlich, wenn sie durch uns schriftlich oder per Telefax bestätigt wurden. Wir können jedoch von einem bestätigten Liefertermin dann abweichen, wenn sich
bei der Verarbeitung des Materials unvorhergesehene Schwierigkeiten ergeben oder die Bearbeitung aus Gründen unterbleibt oder verzögert, die nicht von uns zu verantworten sind.
Eine verspätet eintreffende Portovorauszahlung bewirkt automatisch eine Verschiebung des Liefertermins.
Fixgeschäfte werden nur anerkannt, wenn sie als solche von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
Wenn die Postauflieferung des Werbematerials durch uns erfolgt, so gilt die Übergabe an die Postannahmestelle als Lieferung. Bei Lieferverzug ist uns von unserem Auftraggeber eine Nachfrist von 14 Tagen zu gewähren. Erst nach Fristablauf kann unser Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Portovorauszahlung:
Der für den Versand des Werbematerials vorausberechnete oder vorausgeschätzte Portobetrag muß grundsätzlich rechtzeitig vor dem Posteinliefertermin unserem Konto gutgeschrieben sein.
§ 6 Preise, Angebote, Zahlungen:
Es gelten stets die Preise der jeweils gültigen Preislisten. Bei Erscheinen neuer Preislisten verlieren die vorherigen ihre Gültigkeit, auch dann, wenn unser Auftraggeber nicht ungefragt die dann gültigen Preislisten erhalten hat.
Alle in den Preislisten oder in Angeboten genannten Preise sind Netto-Preise, zu denen die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzuzurechnen ist.
Unsere Preise für Lieferungen gelten ab abex-Gebäude. Eventuelle Auslagen für Versandporti, Transport- oder Kurierkosten werden nach Aufwand an den Auftraggeber berechnet.
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen ab Datum der Rechnung ohne irgendwelche Abzüge zu bezahlen. Zahlungsziele werden nicht gewährt.
Kommt unser Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Tage der Zahlungsfälligkeit an Zinsen in Höhe der bei Überziehung des Girokontos an unsere Bank zu zahlenden Zinsen an den Auftraggeber zu berechnen.
§ 7 Gewährleistung:
Beanstandungen unserer Auftraggeber sind nur innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung bzw. Durchführung des Auftrages möglich. Spätere Reklamationen können wir nicht anerkennen.
Bei fehlerhafter Auftragsabwicklung ist der Auftraggeber berechtigt, für ihn kostenlose Nachbesserung oder Wiederholung der Arbeit zu verlangen. Im Falle des Fehlschlagens der Wiederholung oder der Nachbesserung kann der Auftraggeber eine Minderung unserer Rechnung verlangen. Ein Ersatz für neu zu beschaffendes oder erstellendes Material, für von Vorlieferanten
geleistete Arbeiten oder für Porti leisten wir höchstens bis zur Höhe des Endbetrages unserer für den betreffenden Auftrag zu erteilenden Rechnung. Unsere Haftung für direkte oder indirekte
Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein von uns zu vertretender Fall einer grobfahrlässigen Vertragsverletzung durch unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden
Angestellten vor.
§ 8 Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.